[rechte Randnotiz]
Heirath
von Peter Wilhelmxxxx
und Gertrud Catharina Johanna Schmitz zu Rahm
[Haupttext]
Im Jahr eintausend achthundert sieben und dreyßig am Montag den sechsten Februar des Nachmittags um drey Uhr erschien vor mir Johann Ingelberg Beigeordneter und Personenstandsbeamten der Sammtgemeine Angermund
1) Der zu Rahm wohnende Weber Peter Wilhelm xxx, großjährigen Alters zufolge des von dem Bürgermeister Herrn Klein zu Ratingen ausgefertigten und hier übergebenen Geburtsscheines in Diepenbruch zu Ratingen am siebenten Junius eintausend achthundert und sieben geboren Sohn des verstorbenen Taglöhners Anton Brockhausen und der dort wohnenden Maria xxxxx.
2) die Dienstmagd Gertrud Catharina Johanna xxx großjährigen Alters zu Rahm wohnend und, zufolge der auf dem hiesigen Büreau beruhende Register der Geburtsurkunden von der Sammtgemeine Angermund in Rahm am ein und zwanzigsten December eintausend achthundert und fünfzehn geboren Tochter der zu Rahm wohnenden Eheleute Weber Johann xxx und Anna Maria von der xxx. Die mitanwesende Eltern der Braut haben ihre Einwilligung zu dieser Heyrath vor mir erklärt.
Das Eheverlöbnis der Haupt Comparenten ist an den Sonntagen den zwey und zwanzigsten und neun und zwanzigsten vorigen Monats Jenner vor dem hiesigen Gemeindehause gesetzlich verkündigt und angeheftet worden und ist kein Einspruch dagegen gemacht worden.
Beide Hauptcomparenten übergaben wegen der, zwischen ihnen kirchlich
vollzogenen Ehe nachstehendes Zeugnis des gesetzlichen Pfarrers des
Bräutigams (der Braut): daß der ehrsame Jüngling Peter Wilhelm xxx
ehelicher großjähriger Sohn der in Tiefenbruch zu Ratingen verstorbenen Eheleute
Anton xxx und Maria xxx, und die Joanna Schmitz
eheliche Tochter der in Rahm wohnenden Eheleute Johann Schmitz und
Maria von der xxx Taglöhner in Gegenwart der Zeugen Heinrich
Schorn Ackersmann Heinrich xxx wie xxx und Johann
Schmitz sämmtlich im Rahm wohnhaft an sechsten Februar 1837
Morgens zehn Uhr kirchlich eingesegnet worden, wird andurch bescheinigt.
Angermund am 6. Februar 1837
[Unterschrift] Pastor
Nachdem ich mich von der kirchlichen Vollziehung der Ehe vollkommen
überzeugt habe, so ist dieselbe in das Register der bürgerlichen Verhandlungen
über die kirchlich vollzogenen Ehen eingetragen worden.
Es waren dabei folgende Zeugen zugegen:
1) Johann Heinrich xxx ein und vierzig Jahr alt, Taglöhner im Diepenbruck wohnhaft, Bruder des Bräutigams.
2) Heinrich Schorn dreyßig Jahr alt, Ackersmann zu Rahm
wohnhaft, Nachbar der Brautleute.
3) Stephan Gehlings acht und zwanzig Jahr alt, Ackerknecht zu Huckingen wohnhaft Bekannter der Brautleute
4) Heinrich Gerresheim vierzig Jahr alt, Schumacher in Ratingen wohnhaft, Schwager des Bräutigams.
Nach Vorlesung erklärte die Mutter der Braut und der Zeuge Johann Heinrich Brockhausen nicht schreiben zu können.
Die übrigen Comparenten haben mit mir unterschrieben.
[Unterschriften] Peter Wilhelm xxx Gerdruda Catharina Johanna Schmitz Heinrich Schorn Stephan Genlings Heinrich Gerresheim Johann Schmitz
(Anm.: Textbeispiel für Internetdarstellung teilweise anonymisiert)
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